BARRIEREFREIHEIT

Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Die BBT SE ist bemüht, ihre Website www.tunnelwelten.com  im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.tunnelwelten.com 

 

Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

  • Bilder und Grafiken verfügen teilweise noch über einen mangelhaften oder fehlenden Alternativtext. Das Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-textueller Inhalt) wird dadurch verletzt. Wir bemühen uns, angemessene Alternativtexte für neue Inhalte unmittelbar und für ältere Inhalte laufend zu überarbeiten.
  • Einzelne Textpassagen verfügen nicht über einen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund. Elemente welche aus der Kombination Blau/Weiß (Button/Überschriften) bestehen verfügen nicht über genügend Kontrast, weshalb die Anforderungen (WCAG 1.4.3. Kontrast Minimum) nicht vollständig erfüllt werden kann.
  • Einzelne Listen verfügen nicht über die technische Darstellung als Liste. Damit wird das Erfolgskriterium 1.3.1 (Infos und Beziehungen) verletzt.
  • Einstellungen für den Webauftritt verhindern Funktionen zur Textvergrößerung auf mobilen Geräten. Das Erfolgskriterium 1.4.4 (Textgröße einstellen) wird dadurch verletzt.
  • Einzelne Links bestehen aus einer Linkgrafik und einer Linkbeschriftung. Beide verfügen über denselben Text. Damit werden die Erfolgskriterien 1.1.1 (Nicht-textueller Inhalt) und 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) verletzt.
  • Einzelne Auswahlelemente sind nicht ausreichend technisch beschriftet. Die Erfolgskriterien 3.3.2 (Beschriftung oder Anleitung) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) sind daher verletzt.
  • Links verfügen teilweise über keine ausreichende Beschriftung für assistierende Technologien. Damit werden die Erfolgskriterien 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) verletzt.
  • Einzelne Steuerelemente sind als Links realisiert, obwohl sie nicht zu einer anderen Seite oder einem anderen Bereich führen. Das Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) wird dadurch verletzt.

Die Darstellung unserer Webseiten erfolgt nach aktuellen technischen Möglichkeiten und Standards. Wir habe die Reihenfolge, in der Elemente im Hauptinhalt technisch dargestellt werden, stichprobenartig geprüft. Sollten Sie Probleme bei der Realisierung einzelner Elemente bemerken, geben Sie Ihre Anregungen bitte an uns weiter.

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

PDF-Dokumente und Office-Dokumente, sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.06.2023 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website behindern, welche nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, bitten wir Sie uns über diese E‑Mail tunnelwelten@bbt-se.com zu kontaktieren.

Kontakt:
BBT Infocenter
TUNNELWELTEN
Alfons-Graber-Weg 1
6150 Steinach
Österreich
Tel: +43 512 4030 400
E-Mail: tunnelwelten@bbt-se.com